Fahrschule Uwe Hübner

Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Sie sind Empfänger von Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung, Beschäftigt in Kurzarbeit oder Arbeitnehmer, dem die Kündigung droht oder der Arbeitsvertrag ausläuft, dann erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein.

Ob eine Förderung gewährt wird, hängt vor allem von der Vermittlungschance nach der Weiterbildung ab. Voraussetzung für den Erhalt des Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch mit dem jeweiligen Berater der Agentur für Arbeit. Es werden alle Kosten für Lehrgang, Fahrt, Unterbringung und Kinderbetreuung übernommen.

Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beraten. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen stellt Ihnen das Amt einen Bildungsgutschein mit Bildungsziel und Dauer der Weiterbildung aus. Der Bildungsgutschein hat 3 Monate Gültigkeit.

Suchen Sie sich Ihren geeigneten zertifizierten Kurs aus und holen sich Ihren Bildungsgutschein. Wir legen die Bestätigung Ihrer Aufnahme in die Weiterbildung vor Beginn der zuständigen Agentur für Arbeit vor.