Fahrschule Uwe Hübner

Ihr Weg zum Führerschein

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Lernumgebung
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Umschreibung
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Einige Tipps und Hinweise auf dem Weg zum Führerschein

Als 1909 der Führerschein eingeführt wurde, gab es ganze vier Klassen, die man erwerben konnte.  Heute beschert uns das EU-Recht schon fünfzehn Führerscheinklassen, ergänzt durch sechs weitere nationale Klassen oder Sonderregelungen in Deutschland, die sich zudem noch sehr häufig ändern. 

In unseren Filialen erhalten Sie eine unverbindliche und individuelle Beratung zu Ihrem gewünschten Führerschein, wir erklären Ihnen die anstehenden Behördengänge, haben die passenden Formulare für Sie  und sind Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich.

Im Mittelpunkt steht schließlich kein Berg an Anträgen, sondern die Freude an Ihrer Ausbildung.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst den für alle Klassen identischen Grundstoff und den jeweils klassenspezifischen Zusatzstoff.

Erwerben Sie das erste Mal einen Führerschein, müssen Sie für den Grundstoff 12 Theorieunterrichte je 90 Minuten besuchen. Erweitern Sie Ihren bestehenden Führerschein, reduziert sich der Pflichtunterricht um die Hälfte. In diesen Stunden lernen oder wiederholen Sie beispielsweise Verkehrsregeln und -zeichen, umweltschonende Fahrweise oder richtiges Verhalten im Straßenverkehr.

Art und Umfang des Zusatzstoffes sind vom Gesetzgeber klassenspezifisch vorgeschrieben und umfassen zum Beispiel Fahrzeugtechnik oder spezielle gesetzliche Regelungen Ihrer jeweiligen Ausbildungsklasse.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist eine sogenannte Stufenausbildung.

Dabei unterscheidet man in Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten. 

In der Grundausbildung machen Sie sich zunächst mit der Handhabung des Fahrzeuges vertraut, lernen und üben Bedienung, Fahrverhalten und bekommen ein Gefühl für das Fahrzeug und Verkehrssituationen.

Ihr Fahrlehrer führt Sie, aufbauend auf bereits erlerntem Wissen, an verschiedene Verkehrssituationen heran und hat dabei auch die Aufgabe, Ihre Fahrstunden so zu gestalten, dass Sie weder unter- noch überfordert werden.

Die auf Ihre Grundausbildung aufbauenden besonderen Ausbildungsfahrten sind in Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Nachtfahrt eingeteilt und von der zu absolvierenden Anzahl her wie auch der genauen Durchführung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Fahrstundenanzahl der Grundausbildung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Aus Erfahrungswerten heraus sollte man bei einem Neuerwerb der Klasse B mit durchschnittlich 20-25 Fahrstunden rechnen.

Die Durchschnittswerte der Fahrstunden richten sich im Wesentlichen nach Mitarbeit, Konzentrationsfähigkeit, Erfahrung und Begabung des Fahrschülers.

Da jeder unserer Kunden unterschiedliche Ausbildungsvoraussetzungen mitbringt, erarbeiten unsere Fahrlehrer mit Ihnen ganz individuell einen Ausbildungsplan, damit Sie sicher, kostengünstig und mit Freude an Ihrer Ausbildung Ihr persönliches Ziel erreichen.

Hinweis für die Zweiradausbildung: Eine praktische Ausbildung erfolgt nur von April bis Oktober