LKW-Ladekran: Fortbildung
LKW-Ladekranfortbildung
Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Unfallvorschriften § 29 BGV D6 dürfen Unternehmen zum Führen eines Kranes nur Personen beauftragen die unterwiesen und ihre Befähigung dokumentarisch nachweisen können.
Wir unterrichten nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften nach BGV D 6 / BGG 921.
Inhalt:
- Theoretische Ausbildung
- Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken
- Arbeitstechnik und Arbeitssicherheit
- Praktische Ausbildung
- Fahr- und Arbeitsübungen
Voraussetzung für die Teilnahme:
Mindestalter 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet sowie der Besitz des Führerschein der entsprechenden Klasse
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter, die als LKW-Ladekranfahrer eingesetzt werden
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Dauer: 8 Stunden
Ausbildungsort: Schwarzenberg und Langenberg (wir bieten auch Inhouse-Schulungen an)
Kosten: Auf Anfrage
Ihr Nutzen:
Unfälle und Schäden beim Be- und Entladen werden vermieden
Inhouse-Schulungen:
Wir bieten Ihnen an, die LKW-Ladekranfortbildung in Ihrem Betrieb durchzuführen (wir benötigen dafür einen Schulungsraum für den theoretischen Teil und einen Platz für den praktischen Teil).
Unser Tipp: Das Fachseminar zur Ladungssicherung nach VDI 2700 kann separat hinzu gebucht werden.