Fahrschule Uwe Hübner

Gabelstapler Unterweisung

Termine Unterweisung Staplerschein
Termine Unterweisung

Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer

Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass jeder Staplerfahrer einmal jährlich zur Nachunterweisung antreten soll. Gemäß BGV A1 § 4 unterweisen wir in technischen Neuerungen, neuen Vorschriften oder Änderungen im rechtlichen Bereich.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfallgeschehen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderzeugen
  • Technische Neuerungen

Die Inhalte können auch individuell angepasst werden und mit spezifischem Bezug auf Ihren Betrieb gestaltet werden.

Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an vom Unternehmer beauftragte Gabelstaplerfahrer in Betrieben, die nach § 4 (1) der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 mindestens einmal jährlich unterwiesen werden müssen.

Voraussetzung:
Man muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sein.

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Dauer: 4 Std.

Unterweisungsort: Schwarzenberg (wir bieten auch Inhouse-Schulungen an)

Kosten: Auf Anfrage

Ihre Vorteile:
Sie frischen Ihre Kenntnisse als Gabelstaplerfahrer auf.
Sie beugen Risiken und Gefahren vor.
Sie erfüllen auch in Zukunft die hohen Anforderungen.

Inhouse-Schulungen:
Wir bieten Ihnen an, die Unterweisung in Ihrem Betrieb durchzuführen (wir benötigen lediglich einen geeigneten Schulungsraum).

Hinweis: Bitte Fahrerausweis zur Unterweisung mitbringen.