Gabelstapler Unterweisung
Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer
Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass jeder Staplerfahrer einmal jährlich zur Nachunterweisung antreten soll. Gemäß BGV A1 § 4 unterweisen wir in technischen Neuerungen, neuen Vorschriften oder Änderungen im rechtlichen Bereich.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Gesetzliche Änderungen
- Unfallgeschehen
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Arbeitssicherheit
- Betrieb von Flurförderzeugen
- Technische Neuerungen
Die Inhalte können auch individuell angepasst werden und mit spezifischem Bezug auf Ihren Betrieb gestaltet werden.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an vom Unternehmer beauftragte Gabelstaplerfahrer in Betrieben, die nach § 4 (1) der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 mindestens einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Voraussetzung:
Man muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sein.
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Dauer: 4 Std.
Unterweisungsort: Schwarzenberg (wir bieten auch Inhouse-Schulungen an)
Kosten: Auf Anfrage
Ihre Vorteile:
Sie frischen Ihre Kenntnisse als Gabelstaplerfahrer auf.
Sie beugen Risiken und Gefahren vor.
Sie erfüllen auch in Zukunft die hohen Anforderungen.
Inhouse-Schulungen:
Wir bieten Ihnen an, die Unterweisung in Ihrem Betrieb durchzuführen (wir benötigen lediglich einen geeigneten Schulungsraum).
Hinweis: Bitte Fahrerausweis zur Unterweisung mitbringen.