Fahrschule Uwe Hübner

EU-Berufskraftfahrer - Schlüsselzahl 95

Berufskraftfahrer mit einer D- oder einer C-Klasse benötigen in der gesamten EU grundsätzlich ab dem 10. September 2013 bzw. 2014 im Führerschein den Eintrag der Schlüsselzahl “95".

Wird der Führerscheinumtausch im Zeitraum bis zu 2 Jahren nach den genannten Stichtagen fällig, so gilt ein Nachweis der Module bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin des Führerscheintausches. Achtung: Bei Fahrten im Ausland sollte der Eintrag der Schlüsselzahl 95 bis 2013 im Personenverkehr und 2014 im Güterverkehr erfolgen.

Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein nachgewiesen. Die Schlüsselzahl 95 wird durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eingetragen, sofern der Fahrer durch Bescheinigung nachweist, das er die erforderlichen Ausbildungen / Weiterbildungen absolviert hat.

In unserer Fahrschule können Sie die beschleunigte Grundqualifikation, Vorbereitung zur Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildungen absolvieren.

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