Fahrschule Uwe Hübner

LKW-Ladekran: Fortbildung

Termine Kranfortbildung
Termine Kranfortbildung

LKW-Ladekranfortbildung

Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Unfallvorschriften § 29 BGV D6 dürfen Unternehmen zum Führen eines Kranes nur Personen beauftragen die unterwiesen und ihre Befähigung dokumentarisch nachweisen können.

Wir unterrichten nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften nach BGV D 6 / BGG 921.

Inhalt:

  • Theoretische Ausbildung

    • Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken
    • Arbeitstechnik und Arbeitssicherheit

  • Praktische Ausbildung

    • Fahr- und Arbeitsübungen

Voraussetzung für die Teilnahme:
Mindestalter 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet sowie der Besitz des Führerschein der entsprechenden Klasse

Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter, die als LKW-Ladekranfahrer eingesetzt werden

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Dauer: 8 Stunden

Ausbildungsort: Schwarzenberg und Langenberg (wir bieten auch Inhouse-Schulungen an)

Kosten: Auf Anfrage

Ihr Nutzen:
Unfälle und Schäden beim Be- und Entladen werden vermieden

Inhouse-Schulungen:
Wir bieten Ihnen an, die LKW-Ladekranfortbildung in Ihrem Betrieb durchzuführen (wir benötigen dafür einen Schulungsraum für den theoretischen Teil und einen Platz für den praktischen Teil).

Unser Tipp: Das Fachseminar zur Ladungssicherung nach VDI 2700 kann separat hinzu gebucht werden.