Fahrschule Uwe Hübner

Beschleunigte Grundqualifikation

Termine für die Beschleunigte Grundqualifikation
Termine
Preise für die Beschleunigte Grundqualifikation
Preise

Für Kraftfahrer reicht der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis nicht mehr aus, um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t berufsmäßig fahren zu dürfen. Hierzu bedarf es einer Grundqualifikation und regelmäßiger Weiterbildung.

Wen betrifft dies?

Es ist speziell für alle Neueinsteiger über 21 Jahre interessant. Es gilt für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen Fahrten im Güter- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Die Regelung gilt:

  • ab dem 10.09.2008 für Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE
  • ab dem 10.09.2009 für Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE

Was muss ich für die beschleunigte Grundqualifikation tun?

140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten in einer anerkannten Ausbildungseinrichtung absolvieren und dazu gehören mindesten zehn Fahrstunden außerdem müssen Sie die 90-minütige theoretische Prüfung bei der IHK bestehen.

Hinweis: Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei dem Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.

Sonderfälle

Umsteiger? Quereinsteiger? Bitte einsteigen!

Wer mehr kann, ist schneller am Ziel. Umsteiger und Quereinsteiger nutzen hierbei ihre bereits erworbenen Kenntnisse.

Sonderfall „Umsteiger“

Sie waren bereits als Lkw-Fahrer auf Achse und möchten jetzt Busfahrer werden? Oder umgekehrt: Sie waren zuvor Busfahrer und möchten jetzt auf den Lkw umsatteln? Dann nichts wie los. Bei der beschleunigten Grundqualifikation müssen Sie nur noch 35 Unterrichtsstunden absolvieren, davon sind 2,5 Stunden Fahrunterricht.
Auch die Prüfung wird einfacher: Sie werden nur noch in den Bereichen geprüft, die für Ihr neues Einsatzgebiet relevant sind.

Sonderfall „Quereinsteiger“

Sie haben eine Fachkunde-Bescheinigung für den Straßenpersonenverkehr oder für den Güterverkehr? Dann benötigen Sie nur noch die Grundqualifikation „Quereinsteiger“. Mit ihr verringern Sie die Zahl der Unterrichtsstunden und den Prüfungsumfang.